Aktuelles Urteil: Keine Behörden-Haftung bei losen Kanaldeckeln

Wenn ein vorausfahrender Wagen einen Kanaldeckel so verschiebt, so dass das nachfolgende Fahrzeug beim Darüberfahren beschädigt wird, haftet dafür in der Regel nicht die Straßenbehörde.
Redaktion (allg.)
Das hat das Landgericht Coburg in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden und die dahingehende Klage eines Fahrzeugführers gegen die für die betreffende Strecke zuständige Behörde abgewiesen. In solchen Fällen ließe sich in der Praxis nur schwer nachweisen, dass die Stadt oder das Land ihre Kontrollpflicht verletzt hätten, so die Coburger Richter (LG Coburg, Az.: 14 O 822/09). (swe)(sw)
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