Aktuelles Urteil: Kein Schadensersatz für betrunkenen Fußgänger

Ein stark alkoholisierter Fußgänger, der bei dem Versuch, sich abzustützen zwischen die Hinterachsen eines Sattelaufliegers gerät und sich dabei dann verletzt, kann gegenüber dem Lkw-Fahrer keinen Schadensersatz geltend machen.
Christine Harttmann

Im konkreten Fall geriet ein Fußgänger – alkoholisiert mit 2,49 Promille — auf dem Parkplatz eines Lebensmittelsupermarktes zwischen die Achsen eines Sattelaufliegers. Dabei erlitt er schwerste Verletzungen, weil sich der Lastzug kurz zuvor langsam in Bewegung gesetzt hatte.

Wegen des Unfalls klagte das Unfallopfer geklagt und forderte Schadensersatz vom Lkw-Fahrer – unter anderem ein Schmerzensgeld von 20.000 Euro. Die Schadensersatzklage blieb erfolglos, weil der Kläger nach Ansicht des Gerichts den Unfall maßgeblich selbst verschuldet hatte. Ein Verschulden des Fahrers sei demnach nicht festzustellen, so das Urteil. Das in höchstem Maße eigengefährdende und verkehrswidrige Verhalten des Klägers lasse sich nur mit seiner Alkoholisierung erklären, so die OLG-Richter weiter. Hinter den groben Verkehrsverstoß des Klägers träte die Betriebsgefahr des Lastzuges vollständig zurück, ergänzen die Arag Experten (OLG Hamm, Az: 9 U 34/14).

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