Aktuelles Urteil: Kein Frachtabzug wegen Verspätung

Das Landgericht (LG) ­Erfurt verweigerte einem Auftraggeber den selbstständig einbehaltenen Schadensersatz für das verspätete Liefern einer Lkw-Ladung.
Redaktion (allg.)

In dem vorliegenenden Fall hatte jedoch das Transport­unternehmen seinen Kunden verklagt, weil er die für den Transport vereinbarte Fracht für einen grenzüberschreitenden Transport nicht vollständig gezahlt hatte. Der Kunde zog 1.000 Euro von der Rechnung ab. Der Transportunternehmer habe die vorgegebene Transportzeit überschritten, so seine Begründung. Das LG Erfurt entschied jedoch, dass der Anspruch des Transportunternehmens rechtens sei und verurteilte demzufolge den Kunden dazu, den vollen Betrag zu zahlen (Az. 1 S 20/15).

Zur Begründung meinte das LG, dass der ­Anspruch des Unternehmers nicht untergegangen sei, nur weil der Kunde mit Gegenansprüchen aufgerechnet habe. Zudem hafte der Transportunternehmer nicht für die Lieferfristüberschreitung, da er die Umstände nicht zu vertreten habe. ­Ursächlich für die Verspätung sei gewesen, dass der Fahrer seinen Trailer nicht, wie vereinbart, absatteln konnte. Folglich war es auch nicht möglich, den Trailer in der neunstündigen Ruhepause vor dem Beginn des Transports zu beladen.

(boe)
Symboldbild Transportjobs

Mehr als 750 aktuelle Jobangebote aus der Transportbranche, vom Lkw-Fahrer über Fuhrparkmanager bis zu Disposition, Teamleitung und vieles mehr mit individueller Suchfunktion und Kartenansicht bieten wir Ihnen ab sofort in unserem Job-Bereich: Ihr nächster Schritt auf der Karriereleiter?

Alle Transport-Jobs anzeigen »