Aktuelles Urteil: Hohe Geldstrafe wegen fahrlässiger Tötung

Das Amtsgericht Rosenheim hat einen tschechischen Lkw-Fahrer, der wegen des unzulässigen Parkens auf dem Verzögerungsstreifen einen tödlichen Verkehrsunfall verursachte, zu einer hohen Geldstrafe wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.
Redaktion (allg.)
Im November 2009 war ein 26-jähriger tschechischer Lkw-Fahrer mit einem Sattelzug auf dem Weg nach Italien. Auf der Inntal-Autobahn A 93 steuerte er einen kleineren Parkplatz an, um seine Tagesruhezeit einzubringen und das Nachtfahrverbot in Österreich abzuwarten. Da der Parkplatz bereits überfüllt war, stellte er seinen Sattelzug auf dem Verzögerungsstreifen vor der Parkplatzeinfahrt ab und legte sich in sein Bett. Während der Nacht kam ein österreichischer Pkw-Fahrer, möglicherweise wegen Übermüdung, von der Fahrbahn ab und fuhr ungebremst unter das Heck des Sattelaufliegers. Dabei wurde der Pkw völlig zerstört und der Fahrer getötet. Das Amtsgericht Rosenheim verurteilte den tschechischen Lkw-Fahrer wegen des unzulässigen Parkens auf dem Verzögerungsstreifen zu einer hohen Geldstrafe wegen fahrlässiger Tötung. Da der Parkraum für Lkw häufig knapp ist, kann dieses Parkverhalten täglich auf deutschen Autobahnen beobachtet werden. Nur durch rechtzeitiges Anfahren von geeigneten Parkplätzen oder Inkaufnahme eines kleinen Umweges zu Parkplätzen auf der Gegenfahrbahn, die oft frei sind, können diese Gefahren vermieden werden. (swe) Quelle: Polizeihauptkommissar Winfried Thalmaier, VPI Rosenheim(sw)
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