Aktuelles Urteil: Handy auch als Navi nur mit Halterung

Das Handyverbot am Steuer erstreckt sich auf alle Bedienfunktionen des Gerätes, auch auf das Navigationssystem. Das bestätigte das Oberlandesgericht Hamm und wies die Beschwerde eines Fahrers zurück.
Christine Harttmann

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, war ein Mann auf der Autobahn unterwegs. Während des Fahrens hielt er ein Handy in der Hand und wurde daraufhin von der Polizei angehalten. Er erklärte den Beamten, er habe lediglich das Navigationssystem auf seinem Handy benötigt. Seine Motorkontrollleuchte sei gerade angegangen und er habe nur schnellstmöglich eine Werkstatt ausfindig machen wollen.

Den Polizisten reichte diese Begründung nicht und sie baten ihn mit 40 Euro Geldbuße zur Kasse. Der Fahrer wollte das jedoch nicht akzeptieren und beschwerte sich vor Gericht.

Das Oberlandesgericht Hamm wies die Beschwerde ab. Es sei verboten, während des Fahrens ein Handy zu benutzen. Dies sei der Fall, sobald es in der Hand gehalten und bedient werde. Dabei sei es egal, ob der Fahrer damit telefoniert, eine Nachricht schreibt oder das Navigationssystem bedient. „Das Handyverbot am Steuer soll gewährleisten, dass der Fahrzeugführer jederzeit beide Hände zum Fahren frei hat und nicht abgelenkt ist“, erklärt Rechtsanwalt Robert Ackermann die gesetzliche Grundlage. Ein Handy als Navi zu benutzen, sei beim Fahren nur erlaubt, wenn es mit einer Halterung befestigt wird. (Az. 1 RBs 232/14)

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