Der Betroffene hatte während der Fahrt ein Mobiltelefon in der Hand gehalten und auf dieses getippt, um es als Navigationsgerät zu nutzen. Dabei wurde er erwischt und sollte 40 Euro zahlen. Auch vor dem Oberlandesgericht Hamm blieb diese Geldbuße bestehen. Die einschlägige Vorschrift der Straßenverkehrsordnung (StVO) solle gewährleisten, so das Gericht, dass der Fahrzeugführer beide Hände frei hat, um die «Fahraufgabe» zu bewältigen. Deswegen sei jegliche Nutzung des Geräts untersagt, soweit das Mobiltelefon in der Hand gehalten werde, ergänzten die Rechtsexperten der ARAG, das Gerichtsurteil. (OLG Hamm, Az.: III-5 RBs 11/13).
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