Aktuelles Urteil: Führerscheinverlust nach verheerendem Auffahrunfall

Ist ein Lkw-Fahrer auf der Autobahnn unterwegs und fährt alkoholisiert auf einen Polizeiwagen auf, der Blaulicht eingeschaltet hat, kann dies den Verlust des Führerscheins sowie eine Wiedererteilungssperre von vier Jahren zur Folge haben.
Redaktion (allg.)

Im vorliegenden Fall war ein Lkw-Fahrer in Höhe der Autobahnausfahrt Mackenstein auf der A61 in Fahrtrichtung Koblenz mit seiner Sattelzugmaschine samt Auflieger auf einen Polizeiwagen aufgefahren. Der Wagen stand mit eingeschaltetem Abblendlicht, Blaulicht und Warnblinkanlage auf dem Seitenstreifen. Die drei Polizeibeamten warteten dort, weil ein anderer Verkehrsteilnehmer ihnen mitgeteilt hatte, dass ein Lkw-Fahrer Schlangenlinien fuhr.
Bei dem Unfall wurde eine Polizistin stark und zwei weitere Beamte zum Teil schwer verletzt, einer davon lebensgefährlich. Es sei davon auszugehen, dass der Fahrer zum Unfallzeitpunkt bis zu 3,08 Promille Alkohol im Blut hatte, so das Landgericht (LG) Mönchengladbach. Es verurteilte den Fahrer am 17. Juli 2018 zu 34 Monaten Gefängnis. Er verlor seinen Führerschein und das Gericht legte ihm eine Wiedererteilungssperre von vier Jahren auf (AZ: 22 Kls-770 Js 490/17- 12/18).
Weiter meinte das LG, dass die „vergleichsweise hoch“ ausgefallene Strafe das „verantwortungslose“ Verhalten des Fahrers und die verheerenden Folgen berücksichtige. Strafmindernd hatte das LG berücksichtigt, dass der Fahrer weder in Belgien noch in Deutschland, den Niederlanden, Polen oder in der Ukraine in den letzten drei Jahren strafrechtlich in Erscheinung getreten war.

(boe)
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