Aktuelles Urteil: Fristlos entlassen wegen Bremsenmanipulation

Weil er das Bremspedal seines Kollegen an der Lenksäule festgebunden hat, verliert elffacher Vater seinen Job und den Anspruch auf Kündigungsschutz. Richter: Schwerer Eingriff in die Betriebssicherheit ist unentschuldbar.
Torsten Buchholz
Einem Kranfahrer in einem Röhrenwerk wurde nach einem Urteil des Landesarbeitsgericht Hamm (Az. 18 Sa 2183/05) zu Recht fristlos gekündet, weil er das Bremspedal am Transporter eines Kollegen heimlich mit Isolierband an der Lenksäule festgebunden hatte, so dass der nach seiner Frühstückspause das voll beladene Fahrzeug nicht mehr aus eigener Kraft anhalten konnte. Glücklicherweise rollte der Transportwagen aus, ohne jemanden zu verletzen oder irgendeinen Schaden auf dem Werksgelände anzurichten. Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, gestand das Gericht dem 51-jährigen Arbeiter trotzdem keinen Kündigungsschutz oder sonstige soziale Erleichterungen für den Arbeitsplatzverlust zu. Obwohl der elffache Vater noch für sieben Kinder unterhaltspflichtig ist, darunter für ein behindertes Kind. Die vorsätzliche Manipulation am Bremssystem eines betrieblichen Transportfahrzeugs stelle einen sehr schweren Eingriff in die Betriebssicherheit dar und gefährde andere Arbeitnehmer und die Einrichtungen des Arbeitgebers, urteilten die Richter. „Auch die Erklärung des Mannes, der Kollege habe ihn an den Tagen zuvor provoziert und sei, als er selbst im Kran saß, ständig mit einem Bund von Rohren, aus dem Öl herabtropfte, über seinen Kopf gefahren, konnte das Gericht nicht ernst nehmen und gar als mildernden Umstand werten", betont Rechtsanwältin Berner-Kerst von der Deutschen Anwaltshotline. Selbst wenn der Mann von seinem Kollegen zuvor wirklich auf kindische Weise geärgert worden war - eine Notwehrsituation lag damit nicht vor.
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