Aktuelles Urteil: Erkrankung begründet Führerscheinentzug
Die Verkehrsbehörde hatte einen Kraftfahrzeugführer mit dieser Erkrankung dazu aufgefordert, sich einer verkehrsmedizinischen Untersuchung zu unterziehen. Bei der Untersuchung kam die Ärztin dann zu dem Ergebnis, dass der Mann nicht in der Lage sei, die Kraftfahrzeuge der Klassen BE und C1E sicher im Straßenverkehr zu führen. Daher entschied das Verwaltungsgericht (VG) in Göttingen, dass die zuständige Verkehrsbehörde zu Recht den Entzug des Führerscheins anordnete.
Im Ergebnis meinte das VG, dass es eine Interessenabwägung gemäß § 80 Absatz 4 Verwaltungsgerichtsordnung vorgenommen habe, die zu Lasten des Kraftfahrzeugführers ausgegangen sei. Weil das öffentliche Interesse, die Verkehrssicherheit sicherzustellen, vorgehe, müssten die privaten Interessen des Kraftfahrzeugführers, der gegen den Antrag des Führerscheinentzuges geklagt habe, hinten anstehen (Az. 1 B 264/14).
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