Aktuelles Urteil: Blitzer in Brand gesetzt

Wer eine Radarfalle anzündet, kann vor nicht wegen Brandstiftung verurteilt werden, sondern lediglich wegen Sachbeschädigung.
Torsten Buchholz

Die Ansicht hat in einem aktuellen das Oberlandesgericht OLG Braunschweig vertreten und die Entscheidung der Vorinstanz von Brandstiftung auf Sachbeschädigung abgeändert (Az. 1 Ss 6/13). Nach Mitteilung der telefonischen Rechtsberatung der Deutsche Anwaltshotline wurde ein Autofahrer mit 107 km/h (nach Toleranzabzug 103 km/h) geblitzt und damit zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h deutlich überschritten. Um seinen Führerschein nicht zu verlieren, entschloss er sich, die Radarfalle in Brand zu setzen.

Kurz vor ein Uhr nachts begab sich der Mann zusammen mit seinem Bruder und seiner Verlobten zum stationären Blitzer. Er schaffte es, die Abdeckung zu entfernen, stopfte einen Stofffetzen in eine der Öffnungen und zündete das Stoffstück an. Dabei wurden Teile der Messanlage zerstört. An der Messanlage war allerdings ein Schlagalarm angebracht, der die nächste Polizeistation alarmierte. Das Trio ist dann in den Wagen gestiegen und losgefahren, sie kamen aber nicht weit. Die Polizeibeamten haben ihnen den Weg abgeschnitten und Beweismittel, wie Feuerzeug und ein zerfetztes Bettlaken, sichergestellt.

Das Amtsgericht Clausthal-Zellerfeld verurteilte den Angeklagten zunächst wegen Brandstiftung zu einem Jahr und neun Monaten Freiheitsstrafe. Die eingelegte Revision des Angeklagten hatte dann Erfolg. Das Oberlandesgericht Braunschweig hingegen sah die Voraussetzungen für eine Brandstiftung nicht erfüllt. „Da es sich bei der stationären Blitzeranlage um keine technische Einrichtung handelt, wurde der Täter nur wegen Sachbeschädigung schuldig gesprochen", erklärt Rechtsanwalt Frank Böckhaus von der Deutschen Anwaltshotline. Der Fall wurde zurück in eine andere Strafkammer des Landgerichts verwiesen, wo dann über das neue Strafmaß entschieden werden soll.

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