Die zulässige Achslast eines Gliederzugs war um 12,39 Prozent überladen, stellte das Amtsgericht Düsseldorf in Nordrhein-Westfalen fest. Dafür sollte der Lkw-Fahrer ein Bußgeld in Höhe von 121 Euro zahlen. Der aber legte legte eine Rechtsbeschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) in Düsseldorf ein. Für ihn sei die Überladung nicht erkennbar gewesen, so seine Begründung. Damit hatte er aber keinen Erfolg, denn das OLG urteilte gegen den Fahrer (Az. IV-2 RBs 85/22). Kern des Urteilstenors war, dass es nicht darauf ankomme, ob der Fahrer die Überladung habe erkennen können. Vielmehr sei entscheidend, dass sich der Fahrer bei Übernahme des Sattelzugs nicht mit der Information hätte begnügen dürfen, dass das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten sei. Mit Bezug auf seine Prüfungspflicht hätte er sicherstellen müssen, dass „Achslasten“ mittels einer „mobilen Achswaage“ ermittelt werden. Abschließend sagte das Berufungsgericht, dass das Ladungsgewicht bis zu dem zulässigen Gewicht hätte reduziert werden müssen.
Lkw , Lkw-Tests , Newsletter für Transportbranche und Speditionen , Wirtschaftsnachrichten , KEP-Dienste , Container, Paletten , Schienengüterverkehr , Lkw-Maut , Seehäfen , Luftfrachtverkehr , Transport-Recht , Elektromobilität , Europapolitik , Fuhrpark- und Flottenmanagement , Temperaturgeführte Transporte , Fahrzeugbeschaffung (Leasing, Miete, Kauf) , Frachtschifffahrt , Verkehrspolitik, Infrastruktur , Logistik- bzw. Transport-Dienstleistungen , Speditionen , Straßengüterverkehr , Lkw-Fahrer , Trailer (Sattel-Auflieger) , Lkw-Reifen , Kombinierter Verkehr
Mehr als 750 aktuelle Jobangebote aus der Transportbranche, vom Lkw-Fahrer über Fuhrparkmanager bis zu Disposition, Teamleitung und vieles mehr mit individueller Suchfunktion und Kartenansicht bieten wir Ihnen ab sofort in unserem Job-Bereich: Ihr nächster Schritt auf der Karriereleiter?