Aktuelles Urteil: Bank darf Firmenkonto kündigen

Eine privatwirtschaftliche Bank ist nicht dem Gemeinwohl verpflichtet und kann den Girokontovertrag eines Unternehmens innerhalb der vereinbarten Frist ordnungsgemäß kündigen.
Christine Harttmann

Nicht nur Privatleute benötigen ein Girokonto für die Abwicklung ihrer Geldgeschäfte, sondern auch Unternehmen. Wenn die Bank das Konto kündigt, zieht dies für den betroffenen Betrieb einen großen Aufwand und unter Umständen sogar existenzielle Probleme nach sich. Im konkreten Fall ging es um eine GmbH, der die kontoführende Privatbank die Kündigung zugestellt hatte.

Das Geldinstitut begründete die Kündigung mit „grundsätzlichen Erwägungen“.

Zwar verwies der Bundesgerichtshof den Fall an das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen zurück, weil die Vertretungsbefugnis bei der Kündigung nicht zweifelsfrei geklärt war. Doch der Tenor aus Karlsruhe war der Arag zufolge eindeutig: Eine privatwirtschaftliche Bank sei nicht dem Gemeinwohl verpflichtet und könne daher einen Girokontovertrag auch ohne ausführliche Begründung ordnungsgemäß innerhalb der vereinbarten Frist kündigen. Anders könne, so die Arag-Experten weiter, das Urteil unter Umständen bei einer Sparkasse ausfallen (BGH, Az. XI ZR 22/12).

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