Aktuelles Urteil: Auch Wegdrücken ist Handynutzung

Selbst das Ein- und Ausschalten eines Mobiltelefons beziehungsweise des Wegdrückens eines Anrufes währenden der Fahrt kann als unerlaubte Nutzung angesehen werden.
Torsten Buchholz

Auch wenn der Fahrer Handyanruf einen eigehenden Anruf einfach nur wegdrückt, ein Gespräch also gar nicht zustande. Ist das schon ein Verstoß gegen geltende Verkehrsbestimmungen. Der Fahrer kann mit einer entsprechenden Geldbuße bedacht werden. Diese Auffassung hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln in einem aktuellen Urteil (Az. III-1 RBs 39/12) vertreten.

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, hat der betroffene Fahrer wegen „fahrlässigen Benutzens eines Mobiltelefons bei der Fahrt“ einen Betrag von 50 Euro zu zahlen. Er bestritt auch gar nicht, dass es am Steuer seines fahrenden Fahrzeuges ein silbernes Handy hielt und auf diesem mit dem Daumen drückte. Der Betroffene war allerdings der Ansicht, dass in seinem Fall von einer verbotenen Benutzung des Handys keine Rede sein könne. Werde doch, wenn man das mobile Telefon ausschaltet oder einen Anruf wegdrückt, gerade das Gegenteil einer Benutzung erreicht - nämlich kein Gespräch.

Das Gericht folgte dieser Auslegung allerdings nicht. „Der juristische Begriff der Benutzung erfordert hier lediglich eine Handhabung, die einen klaren Bezug zu einer der Funktionen des Geräts hat“, so Rechtsanwältin Alexander Wimmer von der Deutschen Anwaltshotline. Und diesen klaren Bezug sah das Kölner Gericht auch beim Wegdrücken eines Anrufes.

Quellenhinweis Bilder (tlw.): Pixelio
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