Aktuelles Urteil: Arbeitszeitbetrug als Kündigungsgrund

Wer wissentlich falsche Angaben zu seiner Arbeitszeit macht, riskiert eine fristlose Kündigung.
Christine Harttmann

Wie das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz urteilte, kann ein solcher Arbeitszeitbetrug das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zerstören (Az. 5 Sa 68/15). Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, war eine Mitarbeiterin seit 15 Jahren bei demselben Arbeitgeber im Außendient tätig. In ihrer Abrechnung gab sie zwei Fahrten zu einem Kunden an, ohne tatsächlich dort gewesen zu sein. Als der Betrug aufflog, kündigte ihr der Arbeitgeber fristlos. Dagegen zog die Mitarbeiterin vor Gericht.

Doch das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz stellte sich auf die Seite des Arbeitgebers. Die fristlose Kündigung sei rechtens. Denn der Arbeitgeber müsse sich stets auf die Ehrlichkeit seiner Mitarbeiter verlassen können. Dokumentiert ein Angestellter diese vorsätzlich falsch, so liege ein schwerer Vertrauensmissbrauch vor. „In diesem Fall, jedoch nicht immer, rechtfertigt der Arbeitszeitbetrug eine fristlose Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung", erklärt Rechtsanwalt Frank Böckhaus von der telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline.

Es sei dem Arbeitgeber auch nicht zuzumuten gewesen, die Angestellte noch in der dreimonatigen Kündigungsfrist zu beschäftigen, so das Gericht. Daher sei eine fristlose Kündigung die richtige Konsequenz gewesen.

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