Aktuelles Urteil: Alle Schnittstellen am Lkw-Umschlagplatz prüfen

Transportunternehmer haften unbegrenzt, wenn sie ihre verlorengegangene Ladung am Umschlagplatz nicht nachverfolgen können.

Foto: Pixabay
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Daniela Sawary-Kohnen

Transportunternehmer, die ihre Lkws am Umschlagsplatz entladen, um Sendungen nach Entladung am Folgetag wieder auf einen anderen Lkw zu verladen, sollten die Warenbewegungen an den Ein- und Ausgangsschnittstellen prüfen und dokumentieren .

Passiert dies nicht und die Sendung gerät am Umschlagsplatz aus unbekannten Gründen außer Kontrolle, so dass der Transportunternehmer nicht mehr nachvollziehen kann, warum die Sendung verloren ging, so haftet er im Verlustfall unbegrenzt.

Diese Erfahrung musste auch ein Transportunternehmer machen, der als Fixkostenspediteur fungierte. Das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg urteilte, dass der Transportunternehmer den Sendungsverlust aufgrund fehlender Schnittstellenkontrollen qualifiziert verschuldet hatte (AZ: 7 U 173/18). Folglich hafte der Transportunternehmer unbeschränkt für den Verlust von zwei Musikinstrumenten in Höhe von 15.000 Euro auf der Grundlage des Artikel 17 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 29, Bestimmungen über den Beförderungsvertrag im grenzüberschreitenden Güterverkehr (CMR), so das OLG am 12. August 2020.

Eckhard Boecker

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