Aktueller Rechtstipp: Gesetzesänderungen 2014 in Deutschland

Für die Transport- und Logistik-Branche sind seit 1. Januar 2014 Neuerungen im Reisekostenrecht, ein höheres Briefporto sowie die Umstellung von Überweisungen und Lastschriften auf SEPA von Interesse.
Redaktion (allg.)

Reisekosten
Künftig wird der Begriff „regelmäßige Arbeitsstätte“ durch „erste Tätigkeitsstätte“ ersetzt, die durch den Arbeitsgeber im Arbeits- oder Dienstvertrag bestimmt wird. Fahrten zur „ersten Tätigkeitsstätte“ können wie bisher als Werbungskosten in Höhe der Entfernungs-pauschale geltend gemacht werden. Für Dienstreisen zu anderen Tätigkeitsstätten erstattet der Arbeitgeber steuerfreie Reisekosten. Bei den Verpflegungsmehraufwendungen gibt es ab sofort nur noch zwei statt bisher drei Stufen. Eine Abwesenheit von mehr als acht Stunden wird innerhalb Deutschlands mit 12 Euro, eine 24-stündige Abwesenheit mit 24 Euro vergütet.

Briefpreise
Das Porto für den innerdeutschen Standardbrief erhöht sich von 58 Cent auf 60 Cent. Vorhandene Briefmarken könnten jedoch laut Post zusammen mit Ergänzungsmarken aufgebraucht werden.

SEPA
Die Regelungen des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraumes SEPA („Single Euro Payments Area“) sind ab dem 1. Februar 2014 auch für alle inländischen Überweisungen und Lastschriften verpflichtend. Dies bedeutet für Bankkunden, dass die internationale Bankkontonummer IBAN die nationalen Kontoangaben ersetzt. IBAN setzt sich zusammen aus dem Länderzeichen, einer Prüfziffer sowie der bisherigen Bankleitzeitzahl und Kontonummer. Auf Anfrage können Banken jedoch ihren Kunden eine Umstellungsfrist auf die neuen Kontodaten bis 2016 gewähren. Bei einer autorisierten SEPA-Lastschrift können Verbraucher von ihrer Bank innerhalb von acht Wochen eine Rückerstattung des Lastschriftbetrages fordern. Der Rückerstattungs-zeitraum verlängert sich bei unautorisierten Lastschriften sogar auf 13 Monate. Ferner bietet SEPA die Möglichkeit nur bestimmte Zahlungsempfänger zuzulassen, auszuschließen oder ein Zahlungskonto völlig für Lastschriften zu sperren.

(Quelle: Arag)

(iha)
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