Aktueller Rechts-Tipp: Unberechtigte Strafen fürs Befahren schwedischer Umweltzonen

Nach Mitteilung des Deutschen Speditions- und Logistikverbands (DSLV) gibt es in Schweden Probleme mit der Überwachung der sogenannten Umweltzonen.
Torsten Buchholz

Die schwedischen Umweltzonen dürfen Lkw über 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht nur unter Einhaltung bestimmter Abgas- und Lärmvorschriften befahren werden dürfen. Zahlreiche ausländische Fahrer haben unberechtigte Bußgeldbescheide aus Schweden erhalten. Allein dieses Jahr seien über 14.000 Beschwerden bei der zuständigen Steuerbehörde eingegangen, davon allein 1.500 Beschwerden von ausländischen Fahrern über unberechtigte Zahlungsaufforderungen für das Befahren der Umweltzonen in Göteborg und Stockholm, heißt einem Schreiben des DSLV.

Ein Sprecher der schwedischen Transportverwaltung räumte nun ein, dass das automatische Kontrollsystem der Umweltzonen nicht hundertprozentig funktioniere. So könne es ähnliche Fahrzeugkennzeichen verwechseln oder schmutzige Kennzeichnungstafeln falsch lesen. Die schwedischen Steuerbehörden haben zugesichert, unkorrekt erhobene Gebühren zu erstatten.

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