Aktueller Rechts-Tipp: Arbeitszeugnis

Ob Vollzeit, Praktikant oder leitender Angestellter, ein Arbeitnehmer hat ein Recht auf ein Arbeitszeugnis.
Redaktion (allg.)
Die ARAG-Rechtschutzexperten empfehlen allen Arbeitnehmern mit dem Ausscheiden aus einem Unternehmen ihr Recht auf ein Arbeitszeugnis durchzusetzen. Während bei einem besonders kurzem Arbeitsverhältnis zumindest das einfache Zeugnis verlangt werden sollte (es bestätigt nur Art und Dauer der Beschäftigung), kann in anderen Fällen ein qualifiziertes Zeugnis verlangt werden. Dieses gibt zusätzlich Hinweise auf die Leistung und das Verhalten des Arbeitnehmers im Rahmen der Beschäftigung.(sw)
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