Ab dem 1. Dezember 2023 sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung einige Änderungen des Bundesfernstraßenmautgesetzes vor. Die wohl umstrittenste ist die Einführung einer CO2-Emissionsklasse als neues Mautkriterium. Außerdem soll die technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) Grundlage für die Einstufung in eine Gewichtsklasse werden. Mit einigen Tipps und Empfehlungen bereitet Toll Collect Spediteure und Lkw-Fahrer schon jetzt auf die Änderungen vor.
So sollten Fuhrparkmanager bereits im Vorfeld die CO2-Klasse und die technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) ihrer Fahrzeuge im Kundenportal überprüfen. Standardmäßig sei für alle bei Toll Collect registrierten Fahrzeuge die CO₂-Emissionsklasse 1 hinterlegt, für Fahrzeuge mit einem Erstzulassungsdatum ab dem 1. Juli 2019 sei jedoch eine bessere Emissionsklasse möglich.
Die zugeordnete Emissionsklasse muss geprüft werden
Welcher CO2-Emissionsklasse ein Fahrzeug zugeordnet ist, kann laut Toll Collect mit dem Emissionsklassenfinder im Kundenportal überprüft werden. Dort haben Kunden die Möglichkeit, einen Antrag auf Änderung der Emissionsklasse zu stellen und Nachweise wie Fahrzeugschein, CIF, CoC oder Einzelgenehmigungsbogen hochzuladen.
Der Mautbetreiber empfiehlt:
„Bitte stellen Sie Anträge so schnell wie möglich.“
Gewichtsklasse ändert sich ebenfalls
Mit der Einführung der CO2-Emissionsklassen wird zudem die technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) des Zugfahrzeugs (im Fahrzeugschein Feld F.1) und nicht wie bisher das zulässige Gesamtgewicht (zGG, Feld F.2) als Grundlage für die Zuordnung zu einer Gewichtsklasse herangezogen. Dadurch können Fahrzeuge in eine höhere Gewichtsklasse fallen oder mautpflichtig werden. Dies betrifft nach Angaben von Toll Collect insbesondere Fahrzeuge, die „abgelastet“ sind. Mautpflichtig werden am 1. Dezember 2023 Fahrzeuge, die gemäß F.2 unterhalb von 7,5 Tonnen liegen, gemäß F.1 aber darüber.
Für registrierte Fahrzeuge, für die bisher kein tzGm hinterlegt ist, wird zunächst die Gewichtsangabe aus dem Feld zGG in das neue Feld tzGm übernommen. Daher lautet auch hier die eindeutige Empfehlung:
„Bitte prüfen Sie den Wert für die tzGm, damit die Maut ab 1. Dezember 2023 korrekt erhoben wird.“
Fuhrparkbetreiber finden im Toll Collect Portal eine Übersicht ihrer Fahrzeuge. Mit einem Klick auf den Bearbeitungsbutton in der linken Spalte öffnet sich eine Übersicht, von der aus die Änderung der CO2-Emissionsklasse oder die Anpassung der tzGm aufgerufen werden kann. Detaillierte Informationen zu den Änderungen im Bundesfernstraßenmautgesetz gibt es außerdem hier auch für diejenigen, die bisher noch nicht im Toll Collect Portal angemeldet sind.
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