Änderung der Berufskraftfahrerqualifikation: Der Weg ist frei
Für die durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen modifizierte Fassung stimmten due Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Die Linke. Die Fraktionen der FDP und von Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich bei der Stimme, die AfD-Fraktion lehnte den Entwurf ab. Damit steht nun die Novellierung des Berufskraftfahrerqualifikationsrechts am Freitag auf der Tagesordnung des Bundestages.
Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung eine EU-Richtlinie umsetzen. Um das Verwaltungsverfahren zu vereinfachen und die Kosten zu senken sollen Fahrerqualifizierungsnachweise künftig bundesweit ausgestellt werden. Gleichzeitig sollen die Bundesländer künftig keine Fahrerqualifizierungsnachweise mehr ausstellen können, schreibt die Bundesregierung. Entsprechend der EU-Richtlinie seien die Mitgliedstaaten verpflichtet, insbesondere die Weiterbildung der Berufskraftfahrer an ihren konkreten Bedarf und den Stand der Technik anzupassen sowie ein Register zu errichten, das den gegenseitigen Austausch von Bescheinigungen über die Teilnahme von Berufskraftfahrern an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen ermöglicht, heißt es in dem Gesetzentwurf.
Zustimmung von Unions-, SPD-, FDP- und Linksfraktion erhielt ein Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen, der Maßnahmen zur Beseitigung des Fahrermangels fordert. Dazu zählt, dass Ausbildungsverbünden gegründet sowie Fremdsprachenprüfungen und E-Learning ermöglicht werden. Aus Sicht der Koalition muss das in einer Verordnung geregelt werden. Die AfD-Fraktion lehnte den Entschließungsantrag ab, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich. Keine Mehrheit fand ein Änderungsantrag der FDP-Fraktion, in dem unter anderem die Anerkennung bestehender Ausbildungsstätten gefordert wurde.
Von Seiten der Unionsfraktion wurde der Gesetzentwurf begrüßt. Er führe zu Verwaltungsvereinfachungen und Kostenersparnissen und trage dazu bei, dass ungleiche Behandlungen behoben werden, sagte der Fraktionsvertreter. Mit Blick auf den Entschließungsantrag sagte der Unionsvertreter, eine Flexibilisierung der Ausbildungssprache und die Schaffung der Möglichkeit des E-Learnings seien richtige Maßnahmen, um die Barrieren im Bereich der Berufskraftfahrerqualifikation abzubauen. Dies sei wichtig, da es einen „akuten Fahrermangel“ gebe.
Zustimmung kam auch vom Koalitionspartner SPD. Das bisherige Gesetz sei undurchsichtig gewesen. Mit der Novellierung würden Klarheit und Kontrollierbarkeit verbessert, sagte der Fraktionsvertreter und sprach von einem Schritt in die richtige Richtung, der auch von der Praxis begrüßt werde. Unterstützenswert sei auch der Entschließungsantrag. Die Möglichkeit der Fremdsprachenprüfung sei ein Mosaikstein zur Beseitigung des Fahrermangels.
Aus Sicht der AfD-Fraktion sind die Harmonisierungsbemühungen der EU-Kommission zu unterstützen, damit es in den Mitgliedsländern vergleichbare Anforderungen gebe. Was die Weiterbildungsmöglichkeiten der Berufskraftfahrer angeht, so gebe es in Deutschland aber schon jetzt ein gut funktionierendes System, sagte der Fraktionsvertreter. Durch die Neuregelung sei zu befürchten, dass Überregulierung und Bürokratie Einzug halten würden. Die Konsequenz davon seien weniger gut aus- und weitergebildete Berufskraftfahrer.
Der Vertreter der FDP-Fraktion verwies darauf, dass die Bundesregierung die Frist zur Umsetzung der Richtlinie bereits überschritten habe. Nun wolle die Regierung den Entwurf so schnell wie möglich durchbringen, „was zu spüren ist“. Seine Fraktion habe daher einen Änderungsantrag vorgelegt, der auf die Auflösung vieler bürokratischer Hürden abziele, sagte der FDP-Vertreter. Insbesondere gehe es dabei um die Anerkennung bestehender Ausbildungsstätten.
Seine Fraktion unterstütze den Änderungsantrag der Liberalen, machte der Vertreter der Linksfraktion deutlich. Mit Blick auf den Fahrermangel sagte er, gäbe es eine Verkehrspolitik, die sich für mehr Güterverkehr auf der Schiene stark machte, bräuchte man sich über einen Mangel an Lkw-Fahrern wenig Sorgen zu machen.
Die Vertreterin von Bündnis 90/Die Grünen begründete die Enthaltung ihrer Fraktion mit den im Entwurf enthaltenen Ausnahmen für den ländlichen Raum. Hier sei zwar nachgebessert und bei den Ausnahmen eingegrenzt worden. Einen Grund für diese Ausnahmen gebe es allerdings nicht.
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