Ergo-Kfz-Experte warnt vor Gefahren durch Navigationsgeräte-Benutzung im Straßenverkehr: Verkehrssicherheit - Unfallrisiko Navi

Ein kurzer Blick auf Navi ist erlaubt, lange Eingaben fährend der Fahr sind gefährlich und neuerdings auch verboten. (Foto: Ergo)
Ein kurzer Blick auf Navi ist erlaubt, lange Eingaben fährend der Fahr sind gefährlich und neuerdings auch verboten. (Foto: Ergo)
Torsten Buchholz

Ein langer Blick aufs Display oder die Eingabe einer umfangreichen Adresse während der Fahrt kann schlimme Folgen für den Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer haben. Auch wenn nichts passiert, sind dennoch Bußgelder möglich.

Beschäftigt sich ein Fahrer länger mit dem Navigationsgerät, weil er beispielsweise wissen möchte, ob auf seiner Strecke ein Stau gemeldet ist, verliert er den Verkehr aus dem Auge. „Es dauert dann unter Umständen länger, bis er auf eine unvorhergesehene Situation reagieren kann“, so Frank Mauelshagen, Kfz-Experte beim Versicherer Ergo. Stress könne durch die angegebene Ankunftszeit entstehen: Wer feststellt, dass er zu spät am Zielort ankommen könnte, tritt schnell mal fester aufs Gaspedal – womöglich ungeachtet der Geschwindigkeitsbegrenzungen oder der Verkehrslage. Auch die Eingabe eines Ziels via Spracheingabe kann ablenken. Vor allem dann, wenn der Fahrer die Eingabe wegen Hintergrundgeräuschen ein paar Mal wiederholen muss.

Aus Sicherheitsgründen sollten Autofahrer ihr Navigationssystem nur im Stand bedienen, zum Beispiel das Fahrtziel eingeben oder die Lautstärke regeln. Wer sich nicht daran hält und deshalb in einen Unfall verwickelt wird, muss unter Umständen damit rechnen, dass der Versicherer seine Leistungen wegen grober Fahrlässigkeit kürzt. „Einige Versicherer verzichten jedoch auf den Einwand grober Fahrlässigkeit“, sagt Mauelshagen. Nicht nur beim Versicherungsschutz kann das Hantieren am Navigationssystem während der Fahrt Konsequenzen haben. So kann Autofahrern deswegen sogar bei einem eigentlich nicht selbst verschuldeten Unfall ein Mitverschulden und damit eine Mithaftung angelastet werden.

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Strengere Regeln

Und auch Bußgelder sind möglich: Seit 19. Oktober 2017 ist die Bedienung nicht nur von Handys, sondern von allen elektronischen Geräten am Steuer verboten, wenn Fahrer diese dazu in der Hand halten müssen. Zwar dürfen sie Geräte, die fest installiert oder in einer Halterung befestigt sind, immer noch bedienen – allerdings nur, wenn dazu nicht mehr als ein ganz kurzer Blick zum Display nötig ist. Dies reicht zum Ändern von Navi-Einstellungen normalerweise nicht. Wer also während der Fahrt Einstellungen am Navi vornimmt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Dieses liegt bei 100 Euro. Dazu kommt ein Punkt in Flensburg. Ein kurzer Blick auf das Navi, um sich zu orientieren, ist dagegen in Ordnung.

Um das Navi sinnvoll zu nutzen, ohne die Wachsamkeit im Straßenverkehr zu verlieren, empfiehlt Mauelshagen: „Fahrer sollten sich mit dem Streckenverlauf vertraut machen, bevor sie den Motor starten. So haben sie die Route in ihren Grundzügen im Kopf und müssen nur bei plötzlichen Verkehrsbehinderungen einen Blick auf das Navigationssystem werfen.“ Um beispielsweise das Ziel neu einzugeben oder den Streckenverlauf zu prüfen, sollte das Fahrzeug aus Sicherheitsgründen stehen. Zudem sollte das Kartenmaterial des Navis regelmäßig aktualisiert werden. Sind die Daten des Navigationssystems auf dem neuesten Stand, läuft der Fahrer weniger Gefahr, irgendwo im Nirgendwo zu landen.

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