MAN Truck & Bus übernimmt Verantwortung für Lieferanten: Nachhaltigkeitsrating als Vergabekriterium: Strenge Regeln
MAN Truck & Bus übernimmt nun auch Verantwortung für seine Lieferanten und fordert verbindliche Standards bei Compliance und Nachhaltigkeit. Im November trat das Nachhaltigkeitsrating als Vergabekriterium vollumfänglich in Kraft.
„Nachhaltigkeit ist nicht nur ein zentrales Zukunftsfeld von MAN und ein Garant für langfristigen Unternehmenserfolg, sondern auch Teil unserer gesellschaftlichen Verantwortung“, erklärt dazu Holger Mandel, Vorstand für Beschaffung bei MAN Truck & Bus. Er ist zugleich verantwortlich für das Thema Nachhaltigkeit. Um diesem Grundsatz Folge zu leisten, führte das Unternehmen das sogenannte S-Rating ein – ein Sustainability Rating, das im November als verbindliches Kriterium implementiert wurde und die Lieferanten nach Kriterien der Nachhaltigkeit bewertet.
Corporate Responsibility
Damit setzt MAN Truck & Bus einen wichtigen Baustein der Corporate Responsibility-Strategie 2025+ des gesamten VW-Konzerns um. Knapp 1.500 Lieferanten wurden bereits nach diesen Kriterien zertifiziert. Sollte ein Lieferant die S-Rating-Standards nicht erfüllen, wird dieser bei der Vergabe von Aufträgen künftig nicht mehr berücksichtigt.
„Unsere Geschäftspartner tragen einen erheblichen Anteil zur Zukunftsfähigkeit der MAN bei, daher setzen wir klare Erwartungen an unsere Lieferanten, sich zukünftig noch stärker und ohne Kompromisse den Zielen der Nachhaltigkeit zu verpflichten“, so Mandel. Das Rating qualifiziert die Geschäftspartner des Unternehmens in zwei Bereichen: Zum einen Compliance sowie zum anderen Umwelt und Soziales. Bereits im November 2019 wurden Bewertungskriterien, die sich im Rahmen eines Business Partner Due Diligence (BPDD)-Prozesses mit Korruptionsrisiken befassten, erfolgreich implementiert.
Eine verbindliche Selbstauskunft der Brancheninitiative Drive Sustainability wird an Kontrollen vor Ort gekoppelt, um bei identifizierten Risiken die Bewertung der Lieferanten zu ergänzen. Außerdem wird bei Verdacht auf Verstoß gegen die Nachhaltigkeitsanforderungen, beispielsweise nach einem externen Hinweis, ein weiterer Überprüfungsprozess angestoßen. ra
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