Bei wem darf eigentlich Biodiesel in den Tank?

Verbände der Biokraftstoffindustrie haben die Auflistung der vom Hersteller für Biodiesel freigegebenen Motoren und Nutzfahrzeuge aktualisiert.
Auf den Straßengüterverkehr entfielen im Jahr 2019 knapp 29 Prozent der gesammten verbrauchten Kraftstoffmenge. Bild: Pixabay
Auf den Straßengüterverkehr entfielen im Jahr 2019 knapp 29 Prozent der gesammten verbrauchten Kraftstoffmenge. Bild: Pixabay
Christine Harttmann
Kraftstoff

Die Arbeitsgemeinschaft Qualitätsmanagement Biodiesel AGQM hat gemeinsam mit dem Mittelstandsverband abfallbasierter Kraftstoffe (MVaK), der Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP) und dem Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB) eine neue Liste von Nutzfahrzeugen veröffentlicht, die für höhere Beimischungen von Biodiesel freigegeben worden sind. Die dort aufgeführten Lkw, Busse, Motoren und sonstigen Nutzfahrzeuge können laut Angaben des jeweiligen Herstellers mit einem Anteil von zehn Prozent (B10), 20 Prozent (B20), 30 Prozent (B30) oder einem Biodiesel (B100)

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Artikel Bei wem darf eigentlich Biodiesel in den Tank?
Seite 8 | Rubrik UMWELT UND VERKEHR