Nur einen Tag nach dem Bundestag hatte am 15. März auch der Bundesrat die Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes gebilligt, die Diesel-Fahrverbote in deutschen Städten einschränken soll. Bundesweit einheitliche Regeln für den Umgang mit Verkehrsverboten würden damit eingeführt, schreibt das Bundesumweltministerium (BMU). Kommunen können demnach trotz dauerhafter Grenzwertüberschreitung auf Fahrverbote verzichten, wenn die Stickstoffdioxidbelastung 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft nicht überschreitet.
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