Führerscheinkontrolle: Straßenverkehrsgesetz verpflichtet Fahrzeughalter und Fuhrparkleiter: Digital alles im Griff

Zu den zentralen Pflichten von Fahrzeughaltern und Fuhrparkleitern gehört die Führerscheinkontrolle der Fahrer.

Symbolbild Fachartikel Transport
Torsten Buchholz
Flottenmanagement

Für die regelmäßige Führerscheinkontrolle der Fahrer existiert zwar keine explizit ausformulierte gesetzliche Regelung. Allerdings sind Fahrzeughalter und Fuhrparkleiter laut Straßen-verkehrsgesetz (StVG § 21 Abs.1 Nr.2, Abs.2 Nr.1, Abs.2 Nr.3) verpflichtet, dafür zu sorgen, dass niemand ohne gültige Fahrerlaubnis ihr Fahrzeug fährt und dies regelmäßig zu kontrollieren.

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Seite 10 | Rubrik SOFTWARE UND TELEMATIK