Risikomanagement: Sicherheitskonzepte für Transporte wertvoller Ladung
Was ist die Ladung auf dem Lkw wert und ist sie ausreichend versichert? Diese beiden Fragen sollte jedes Unternehmen beantworten, noch ehe das Transportgut auf die Ladefläche kommt.
Wer diebstahlgefährdete Güter transportiert oder einlagert, sollte diese besonders gut im Auge behalten. Ob IT-Produkte, Unterhaltungselektronik, Modeartikel , Spirituosen oder Tabakwaren – diese Güter haben eines gemeinsam: sie sind heiß begehrt und lassen sich auf dem Schwarzmarkt ziemlich leicht absetzen. Hinzu kommt, dass deren Diebstahl das betroffene Transportunternehmen schwer schädigen kann.
Umso wichtiger für ein Transportunternehmen, einen Lkw, der mit diesen extrem diebstahlgefährdeten Gütern durch Europa fährt, durchgehend gut zu bewachen. Dafür empfiehlt es sich, noch bevor die Güter auf den Lkw geladen werden, ein Sicherheitskonzept zu erstellen. Denn wer darauf verzichtet, geht ein hohes Risiko ein, da die wertvolle Ladung in keinem europäischen Land vor Ladungsdieben sicher ist. Das belegen einschlägige Zahlen.
Keine Sicherheit ohne Transparenz
Doch worauf hat ein Transportunternehmen zu achten, wenn es ein solches Sicherheitskonzept erstellt? Ein gutes Risikomanagement setzt in jedem Fall voraus, dass die Verantwortlichen alle wichtigen Rahmendaten in der Transportkette genau kennen. Ehe also der Transportunternehmer den Transportauftrag annimmt, muss er sich in jedem Fall über den genauen Warenwert der Güter informieren. Außerdem sollte der Disponent wissen, ob es entlang der Transportstrecke, insbesondere dort, wo der Lkw-Fahrer aller Voraussicht nach seine gesetzlich vorgeschriebene Ruhepause einlegen wird, bewachte Parkmöglichkeiten gibt, die dieser nutzen kann. Sollte der Fahrer Transporte durchführen, die er, bedingt durch die Fahrzeit, für längere Zeit unterbrechen muss, dann empfiehlt es sich, dass der Disponent bereits im Vorfeld für den beladenen Lkw einen bewachten Parkplatz reserviert.
Zu wenig Parkplätze
Allerdings sind die fehlenden öffentlichen Parkplätze nach wie vor eine der großen Herausforderungen in Europa. Der Transportunternehmer muss daher bei jedem Auftrag zwangsläufig ein gewisses Diebstahlrisiko in Kauf nehmen. Seinen Kunden sollte er aus diesem Grund anbieten, dass er den Lkw – natürlich gegen einen entsprechenden Aufpreis – mit einem zweiten Fahrer besetzt. Das gilt insbesondere im Falle grenzüberschreitender Transporte, die mehrere Tage benötigen und unterschiedliche Länder einschließen.
Weil jedoch dieses Mehr an Sicherheit zusätzliche Kosten verursacht, lehnen die allermeisten der Kunden den Transport mit zwei Fahrern ab. Eine Entscheidung, die der Transportunternehmer letztlich natürlich nicht beeinflussen kann. Allerdings sollte er seine Kunden in jedem Fall auf das Risiko hinweisen, das diese Entscheidung zwangsläufig nach sich zieht: Bei Transporten innerhalb Deutschlands ist die Haftung des Transportunternehmers im Güterschadensfall gemäß § 431 Handelsgesetzbuch (HGB) mit 8,33 Sonderziehungsrechten pro Kilogramm begrenzt. Demzufolge muss der Kunde unter Umständen einen Teil dieses Risikos selbst tragen.
Von Haftung befreit
Es kann aber auch passieren, dass der Transportunternehmer gar nicht für den Schaden aufkommen muss, weil er gemäß § 426 HGB von seiner Haftung befreit ist. In diesem Zusammenhang sollte der Transportunternehmer prüfen, ob er im Auftrag und auf Rechnung seines Kunden eine Warentransportversicherung einkaufen soll. Damit wäre der Kunde für den Fall eines Schadens bis zur eingedeckten Versicherungssumme abgesichert, unabhängig davon, ob der Transportunternehmer begrenzt, voll oder gar nicht für den Verlust hochwertiger Güter haftet.(boe)
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