Transportkunde zieht Skonto ab: 11,78 Euro bei Transport von Bad Soden nach München: Skontoabzug unzulässig

Symbolbild Fachartikel Transport
Redaktion (allg.)

Ein Transportkunde zog von der Frachtrechnung des Transportunternehmers, der einen Transport von Bad Soden nach München durchführte, Skonto in Höhe von 11,78 Euro ab. Er begründete dies damit, dass er bei Zahlung innerhalb von 30 Tagen drei Prozent Skonto gemäß der Ziffer 10 seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) abziehen könne. Dagegen behauptete der Transportunternehmer, dass die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen mit dem Beförderungskunden vereinbart worden seien.

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Seite 9 | Rubrik RECHT