Bundesregierung darf Kosten der Verkehrspolizei nicht in Lkw-Maut einbeziehen - Europäische Richter entscheiden: Schlappe für den Bund

Der Europäischen Gerichtshof (EuGH) entscheidet: Seit Jahren berechnet Deutschland die Lkw-Maut falsch. Nun drohen hohe Rückforderungen von Spediteuren und anderen Lkw-Flotten-Betreibern.

EuGH-Urteil zur Lkw-Maut - nun drohen hohe Rückforderungen seitens der Unternehmen. Bild: Pixabay
EuGH-Urteil zur Lkw-Maut - nun drohen hohe Rückforderungen seitens der Unternehmen. Bild: Pixabay
Christine Harttmann
Urteil

Die Bundesregierung berücksichtigt bei der Berechnung der Lkw-Maut die Kosten der Verkehrspolizei. Darf sie aber nicht, sagen die Richter. Es handle sich dabei um keine Infrastrukturkosten. Aber nur diese – also Gelder für Bau sowie Betrieb, Instandhaltung und Ausbau des betreffenden Verkehrswegenetzes – seien bei der Kalkulation der Mautgebühren zugrunde zu legen. „Polizeiliche Tätigkeiten fallen aber in die Verantwortung des Staates, der dabei hoheitliche Befugnisse ausübt und nicht lediglich als Betreiber der Straßeninfrastruktur handelt“, urteilten die europäischen Richter.

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Seite 1 | Rubrik POLITIK UND WIRTSCHAFT