Justizministerium Baden-Württemberg: StVO-Novelle 2009 & 2013 ungültig - 2007er Version gültig?: StVO: Verwirrung nimmt zu

Symbolbild Fachartikel Transport
Christine Harttmann

Nachdem die StVO-Novelle von April wegen eines Formfehlers für ungültig erklärt wurde, steht die Frage im Raum, ob auch frühere Novellen aufgrund des gleichen Fehlers nichtig sind. In einem Rundschreiben an Landes- und Bundesverkehrsministerien hat das Justizministerium Baden-Württemberg darauf hingewiesen, dass auch die Änderungen der Jahre 2009 und 2013 Zitierfehler enthalten. Gültig wäre dann die StVO von 2007. Allen späteren Novellen fehle die rechtliche Grundlage - die sogenannte Ermächtigungsgrundlage. Nun begutachten Bundesjustiz- und Bundesinnenministerium die Rechtslage.ha

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Seite 2 | Rubrik POLITIK UND WIRTSCHAFT