Schwertransporte: Bundesregierung beschließt Novelle
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat eine Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) auf den Weg gebracht. Damit soll die Genehmigung von Großraum- und Schwertransporten (GST) vereinfacht und beschleunigt werden. Die Änderung der VwV-StVO sieht folgende Vereinfachungen vor: Die Mitnahme von teilbarer Ladung bis maximal 40 Tonnen soll bei GST-Leerfahrten ermöglicht werden. Für die Bearbeitung der Anträge durch die zuständigen Behörden des Bundes und der Länder wird eine Richtzeit von zwei Wochen eingeführt.
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