Reform wird reformiert

Die Ampel hat sich vorgenommen, Hochleistungskorridore im Schienennetz zu stärken sowie Personen und Güter auf die Bahn zu verlagern. Eine Gesetzesnovelle soll nun neue Möglichkeiten zur Sanierung der maroden Infrastruktur schaffen.

Mit der Novellierung des Gesetzes zum Schienenausbau will die Bundesregierung höhere und zügigere Investitionen in Bahninfrastruktur ermöglichen. Bild: ÖBB/Robert Deopito
Mit der Novellierung des Gesetzes zum Schienenausbau will die Bundesregierung höhere und zügigere Investitionen in Bahninfrastruktur ermöglichen. Bild: ÖBB/Robert Deopito
Christine Harttmann
Schienengüterverkehr

Mit den Stimmen von Regierungskoalition und der Linken hat der Bundestag am 22. Februar die Reform des Bundesschienenwegeausbaugesetzes beschlossen. Damit sollen – indem Investitionshemmnisse abgebaut werden – Investitionen in die Schieneninfrastruktur finanzierbar werden, die bisher nicht förderfähig waren. Der Bund soll sich so stärker an den laufenden Kosten für Erhalt und Sanierung des deutschen Schienennetzes beteiligen können. Letztlich geht es darum, dass das Bundesverkehrsministerium die umfassende Erneuerung der Schieneninfrastruktur energischer vorantreiben kann.

Güterumschlag inklusive

Neben Bauprojekten schließt das Gesetz, das noch den Bundesrat passieren muss, ausdrücklich IT-Leistungen zur Digitalisierung der Schieneninfrastruktur ein. Außerdem führt das Gesetz ausdrücklich Anlagen zur Abstellung, Bereitstellung, Zugbildung und zum Umschlag von Zügen, Triebfahrzeugen, Wagen und Servicefahrzeugen auf. Damit übernimmt der Bund künftig auch Verantwortung für Anlagen, in denen Fracht für Güterzüge umgeschlagen oder bereitgestellt wird. Darüber hinaus werden konkret 40 Hochleistungskorridore im Schienennetz der Deutschen Bahn benannt, deren Generalsanierung die Regierung energisch vorantreiben will. Bis Ende 2030 sollen die bereitgestellten Haushaltsmittel darauf fokussiert werden.

Gerade Letzteres begrüßt Dirk Flege, Geschäftsführer der Allianz pro Schiene, ausdrücklich. „Strikte Finanzierungsgrenzen zwischen Eigenmitteln der Deutschen Bahn und Zuschüssen des Bundes werden künftig pragmatisch dem Erfolg der Baustelle untergeordnet. Damit ist zumindest bei der Infrastrukturfinanzierung ein erster Schritt in Richtung Bahnreform getan.“

Back to the Roots

Mit der Gesetzesnovelle macht die Ampel-Regierung ein Stück weit die Bahnreform von 1994 rückgängig. Damals war dem Betreiber DB die Verantwortung für den laufenden Unterhalt des Schienennetzes übertragen worden, der seither hauptsächlich aus den Trassenpreiseinnahmen finanziert werden muss. Diese müssten aber gleichzeitig auch die Personal-, Energie- und sonstigen Sachkosten für den laufenden Betrieb sowie einen Teil der Investitionen decken, beschreibt der Verband die Güterbahnen die bisherige Situation. Fatale Einsparungen bei der Instandhaltung durch die DB seien die Folge, das marode Netz müsse nun in weiten Teilen auf Kosten des Bundes grundlegend erneuert werden. Gleichzeitig müsse das Netz für künftiges Wachstum ausgebaut werden. Für beide Aufgaben braucht es aus Sicht der Güterbahnen eine schlüssige Strategie, Geld und eine effiziente Umsetzung.

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Die Gesetzesnovelle, gehe damit in die richtige Richtung, finden sowohl die Güterbahnen als auch Allianz pro Schiene. Der Einschätzung von Verkehrsstaatssekretär Michael Theurer (FDP), der in der abschließenden Plenardebatte von einem „Fundament für eine neue Finanzierungsarchitektur der Schiene in Deutschland“ sprach, schließen sie sich dennoch nicht uneingeschränkt an. „Lediglich beim Bestandsnetz schneller und unbürokratischer voranzukommen, reicht aber nicht. Es braucht auch belastbare Perspektiven für den Neu- und Ausbau von Schienenstrecken. Dazu wäre ein mehrjähriger Fonds wie in der Schweiz das Mittel der Wahl“, mahnte Flege.

Noch nicht genug

Und Güterbahnen-Geschäftsführer Peter Westenberger kritisierte: „Diese Novelle ist nicht eingebettet in eine solche, übrigens europarechtlich seit 2012 vorgeschriebene, Leitstrategie für die Schiene. Der Bund stellt zwar bis 2027 deutlich mehr Mittel zur Verfügung als bisher, aber nicht genug zur Beseitigung des Investitionsrückstands.“ha

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Seite 1 | Rubrik POLITIK UND WIRTSCHAFT