Sicher parken - von Bronze bis Platin

Die Europäische Kommission hat einen ganzen Katalog zusammengestellt, um Parkflächen als sicher und gesichert zu kategorisieren. Neben dem Mindeststandard geht die Zertifizierung bis zur Komplettüberwachung im Platin-Status.

Parkplätze sind Mangelware - sichere Parkplätze sind sogar noch seltener. Die Europäische Kommission will jetzt mit einem Zertifizierungssystem Abhilfe schaffen und legt dabei auch Mindestanforderungen fest. Bild: Pixabay
Parkplätze sind Mangelware - sichere Parkplätze sind sogar noch seltener. Die Europäische Kommission will jetzt mit einem Zertifizierungssystem Abhilfe schaffen und legt dabei auch Mindestanforderungen fest. Bild: Pixabay
Nadine Bradl
Parkplätze

Endlich sicher parken: Die Europäische Kommission hat einen Rechtsakt zur Ausarbeitung von Normen und Zertifizierungsverfahren für Parkflächen erlassen. Demnach müssen Parkplätze in der Union eine Reihe von Anforderungen erfüllen, um als sicher und gesichert zu gelten, und zwar in Bezug auf das Erkennen und Verhindern von unberechtigtem Eindringen, Beleuchtung und Sichtverhältnisse, Kontaktstellen und Verfahren für Notfälle, geschlechtergerechte sanitäre Einrichtungen, Möglichkeiten zum Kauf von Lebensmitteln und Getränken, Kommunikationsverbindungen und Stromversorgung.

Die Kommission sehe sichere und gesicherte Parkflächen als unverzichtbar an, wenn es darum geht, die Arbeitsbedingungen der Fahrer zu verbessern, heißt es im Rechtsakt. Kraftfahrer könnten – insbesondere bei hochwertiger Ladung – beispielsweise Opfer von Diebstahl werden. „Zudem steigen Einwanderer auf bestimmten Routen auf Rastplätzen illegal in schwere Nutzfahrzeuge ein, während die Fahrer ruhen“, teilt die Kommission mit. Sichere und gesicherte Parkflächen seien daher erforderlich, damit die Fahrer vor diesen Bedrohungen geschützt seien und Unternehmen Ladungsdiebstahl verhindern können.

Ferner sei es unabdingbar, gute Ruhebedingungen für Kraftfahrer zu gewährleisten. Die Sicherheit der Fahrer während ihrer Ruhezeit müsse unbedingt gewährleistet sein, damit sichergestellt sei, dass sie ohne Stress ruhen können und nicht übermüden. Dies dürfte laut Kommission auch zur Straßenverkehrssicherheit beitragen und Unfällen aufgrund von Übermüdung vorbeugen.

Studie belegte schon 2019 Schwächen der Parkplätze

Grundlage für die Entscheidung ist unter anderem eine Studie der Kommission über sichere und gesicherte Parkplätze für Lastkraftwagen aus dem Jahr 2019. Sie ergab beispielsweise, dass rund 75 Prozent der Ladungsdiebstähle auf ungesicherten Parkplätzen stattfinden. Die Studie belegte auch: In der Union stehen nur 7.000 gesicherte Parkplätze zur Verfügung, während 400.000 Nachtparkplätze für schwere Nutzfahrzeuge jede Nacht benötigt werden. Grundlage der neuen Zertifizierung ist ein Katalog an Mindestdienstleistungen. Sind sie erfüllt, darf sich der Parkplatz sicher und gesichert nennen. Je höher das Niveau, desto höher die Einstufung der Parkfläche. Für den Bronze-Status müssen die Parkplätze etwa unter anderem bei den Ein- und Ausfahrten mit 25 Lux beleuchtet sein und zudem über ein Videoüberwachungssystem verfügen.

Für den Silber-Status ist unter anderem Personal, das rund um die Uhr zur Unterstützung der Nutzer verfügbar ist, erforderlich. Wer den Gold-Standard erreichen will, muss beispielsweise für eine physische Absperrung von mindestens 1,80 Meter Höhe um das Gelände sorgen. Zudem muss das gesamte Gelände kontinuierlich und lückenlos videoüberwacht werden. Die höchste Auszeichnung der Kommission ist allerdings der Platin-Status: Neben hoher Absperrung, guter Ausleuchtung und natürlich Kameraüberwachung, ist hier ein ganzer Katalog an Maßnahmen zu erfüllen. So muss beispielsweise rund um die Uhr Personal anwesend sein oder der Standort videoüberwacht werden. Zudem müssen die Ein- und Ausfahrten durch ein zweistufiges Überprüfungssystem gesichert werden, das die Kontrolle des Kennzeichens und ein zusätzliches Verfahren umfasst, das die Identifizierung und Überprüfung der Fahrer, der Begleitpersonen eines Fahrers und jeder anderen befugten Person bei der Einfahrt in die Parkfläche ermöglicht. Beim Verlassen der Parkfläche muss das Sicherheitspersonal prüfen, ob das Kennzeichen mit der Kennung des Ein- und Ausfahrtsystems (etwa Parkscheine, RFID-Lesegeräte oder QR-Codes) übereinstimmt. Auch Fußgänger dürfen das Gelände nur über Drehkreuze oder Ähnlichem betreten. nbr

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Seite 1 | Rubrik POLITIK UND WIRTSCHAFT