Mit einer Novelle des Bundesstraßen-Mautgesetzes und des Asfinag-Gesetzes setzt Österreich die neue Wegekostenrichtlinie der EU um. Der Nationalrat hat sich in seiner Sitzung am 19. Oktober mehrheitlich dafür ausgesprochen, dass künftig neben den Infrastrukturkosten und den verkehrsbedingten Kosten durch Luftverschmutzung und Lärmbelastung auch der CO2-Ausstoß der Fahrzeuge in die Lkw-Maut einbezogen wird.
Das neue Preissystem für die streckenbezogene Go-Maut gilt für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen technisch zulässigem Gesamtgewicht. Es soll schrittweise von 2024 bis 2026 eingeführt werden, heißt es in einer Mitteilung des Parlaments.
Automatisch eingestuft
Es wird fünf CO2-Emissionsklassen geben. Zero-Emission-Fahrzeuge fallen in die Klasse 5. In der Klasse 1 sind alle Fahrzeuge zusammengefasst, die aufgrund ihrer CO2-Werte die Anforderungen der anderen Emissionsklassen nicht erfüllen. Wie der österreichische Autobahnbetreiber Asfinag mitteilt, besteht für die überwiegende Mehrheit von 95 Prozent aller Fahrzeuge grundsätzlich kein Handlungsbedarf. Denn zunächst werden alle Fahrzeuge in die Schadstoffklasse 1 eingestuft. Fahrzeuge, die vor dem 1. Juli 2019 erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, verbleiben automatisch in dieser Emissionsklasse, da sie aufgrund der gesetzlichen Vorgaben keiner besseren Emissionsklasse zugeordnet werden können.
Für Fahrzeuge, die ab dem 1. Juli 2019 zugelassen wurden, kann die entsprechende bessere CO2-Emissionsklasse durch Eingabe der entsprechenden Werte in den von der Asfinag online gestellten Asfinag-Rechner ermittelt werden. Für diese Fahrzeuge besteht die Möglichkeit, einen günstigeren Mauttarif im Rahmen der CO2-Bepreisung zu prüfen.
Für die Überprüfung werden drei Werte benötigt: Datum der erstmaligen Zulassung (Zulassungsbescheinigung) Fahrzeuguntergruppe Spezifischer CO2-Emissionswert
Für die einzelnen Fahrzeuguntergruppen liegen CO2-Referenzwerte vor. Diese können dem Customer Information File (CIF) entnommen werden. In einigen Fällen wird auch das Certificate of Conformity, kurz CoC, benötigt, das ab 2019 in den Fahrzeugpapieren beim Fahrzeugkauf enthalten ist. Sind diese Unterlagen nicht vorhanden, kann dieses CIF-Dokument direkt beim Fahrzeughersteller oder Händler angefordert werden.ha
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