Bundestag führt Nachunternehmerhaftung in KEP-Branche ein - Generalunternehmer müssen Sozialabgaben für Subunternehmer nachzahlen: Gesetz verabschiedet

Der Bund will mit einer neuen rechtlichen Regelung mehr soziale Sicherheit für die Mitarbeiter von Subunternehmern im KEP-Bereich schaffen.

„Mit dem Paketboten-Schutz-Gesetz sorgen wir für die soziale Absicherung der Beschäftigten sowie für einen fairen Wettbewerb.“Kerstin Tack, arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion. Bild: SPD-Parteivorstand/Susi Knoll
„Mit dem Paketboten-Schutz-Gesetz sorgen wir für die soziale Absicherung der Beschäftigten sowie für einen fairen Wettbewerb.“Kerstin Tack, arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion. Bild: SPD-Parteivorstand/Susi Knoll
Christine Harttmann
Nachunternehmerhaftung

Mit dem Paketboten-Schutz-Gesetz führt der Bundestag die Nachunternehmerhaftung in der KEP-Branche ein. Das Gesetz, für das bereits bestehende Regelungen in der Baubranche und in der Fleischwirtschaft als Blaupause dienten, soll künftig sicherstellen, dass die Sozialversicherungsbeiträge tatsächlich bezahlt werden. Es soll Generalunternehmer dazu verpflichten, die Sozialabgaben für säumige Subunternehmer nachzuzahlen. Ein Unternehmen müsste, wenn es einen Auftrag an einen Nachunternehmer weitervergibt, als Bürge dafür haften, dass der Subunternehmer die Sozialversicherungsbeiträge abführt.

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Seite 2 | Rubrik POLITIK UND WIRTSCHAFT