Bundestag führt Nachunternehmerhaftung in KEP-Branche ein - Generalunternehmer müssen Sozialabgaben für Subunternehmer nachzahlen: Gesetz verabschiedet
Mit dem Paketboten-Schutz-Gesetz führt der Bundestag die Nachunternehmerhaftung in der KEP-Branche ein. Das Gesetz, für das bereits bestehende Regelungen in der Baubranche und in der Fleischwirtschaft als Blaupause dienten, soll künftig sicherstellen, dass die Sozialversicherungsbeiträge tatsächlich bezahlt werden. Es soll Generalunternehmer dazu verpflichten, die Sozialabgaben für säumige Subunternehmer nachzuzahlen. Ein Unternehmen müsste, wenn es einen Auftrag an einen Nachunternehmer weitervergibt, als Bürge dafür haften, dass der Subunternehmer die Sozialversicherungsbeiträge abführt.
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