Mehr Geld für die Staatskasse

Erdgas- und Elektro-Lkw sind ab 2019 von der Straßenbenützungsgebühr befreit. Der Antrag, auch Busse in die Maut einzubeziehen, wird abgelehnt.

Freie Fahrt: Der Bundestag hat Erdgas- und Elektro-Lkw von der Bundesfernstraßenmaut befreit. Lkw mit alternativem Antrieb könnten damit Rückenwind erhalten. Bild: Iveco
Freie Fahrt: Der Bundestag hat Erdgas- und Elektro-Lkw von der Bundesfernstraßenmaut befreit. Lkw mit alternativem Antrieb könnten damit Rückenwind erhalten. Bild: Iveco
Christine Harttmann
Mautsätze

Der Bundestag hat am Donnerstag den 18. Oktober den Regierungsentwurf zur Änderung der Sätze für die Lkw-Maut auf Bundesfernstraßen angenommen. Ab dem 1. Januar 2019 müssen weder Erdgas noch Elektro-Lkw Gebühr bezahlen. „Insbesondere im Hinblick auf leichtere Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 7,5 und 18 Tonnen soll die Verursachergerechtigkeit im Vergleich zu den bisherigen Achsklassen weiter erhöht werden“, begründet die Bundesregierung die Neuregelung. Außerdem werden Elektro-Lkw von der Lkw-Maut befreit.

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Artikel Mehr Geld für die Staatskasse
Seite 3 | Rubrik POLITIK UND WIRTSCHAFT