DSLV, AMÖ, BGL & ILRM empfehlen Logistik-AGB 2019 für Leistungen in Transportlogistikbranche: Mehr Sicherheit bei Zusatzleistungen

Spitzenverbände der Transportlogistikbranche empfehlen die aktualisierten und erweiterten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für sogenannte speditionsunübliche logistische Leistungen anzuwenden.

Speditionen übernehmen teilweise komplexe Zusatzleistungen für ihre Auftraggeber. Bild: Jens P. Raak auf Pixabay
Speditionen übernehmen teilweise komplexe Zusatzleistungen für ihre Auftraggeber. Bild: Jens P. Raak auf Pixabay
Torsten Buchholz
Logistik-AGB 2019

Der Bundesverband Spedition und Logistik (DSLV), der Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) sowie der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) empfehlen unverbindlich, ab 1. Juli die Logistik-AGB 2019 anzuwenden. Es handelt sich dabei um gemeinsam mit dem Bremerhavener Institut für Logistikrecht und Riskmanagement (ILRM), unter Leitung von Prof. Dr. Thomas Wieske, aktualisierte und erweiterte Allgemeinen Geschäftsbedingungen für sogenannte speditionsunübliche logistische Leistungen.

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Seite 4 | Rubrik POLITIK UND WIRTSCHAFT