DSLV, AMÖ, BGL & ILRM empfehlen Logistik-AGB 2019 für Leistungen in Transportlogistikbranche: Mehr Sicherheit bei Zusatzleistungen
Der Bundesverband Spedition und Logistik (DSLV), der Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) sowie der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) empfehlen unverbindlich, ab 1. Juli die Logistik-AGB 2019 anzuwenden. Es handelt sich dabei um gemeinsam mit dem Bremerhavener Institut für Logistikrecht und Riskmanagement (ILRM), unter Leitung von Prof. Dr. Thomas Wieske, aktualisierte und erweiterte Allgemeinen Geschäftsbedingungen für sogenannte speditionsunübliche logistische Leistungen.
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