BGL-Empfehlung: Unternehmen sollen Ansprüche auf Rückerstattung zuviel gezahlter Lkw-Maut geltend machen- BMVI im Kontakt mit Verband: Vorsicht vor Verjährung
Am 28. Oktober 2020 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil die geltenden Lkw-Mautsätze in Deutschland ausgehebelt. Nun empfiehlt der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung seinen Mitgliedsunternehmen, in Bezug darauf Ansprüche auf die Rückerstattung zuviel gezahlter Lkw-Maut geltend zu machen. Parallel dazu, so teilt der Verband mit, sei man im engen Kontakt mit dem BMVI. Dabei gehe es darum, einvernehmliche Lösungsmöglichkeiten zu sondieren.
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