Toll Collect: Neue Mautsätze nach Gewichtsklassen - BFStrMG & GüKG an Wegekostengutachten angepasst: Neue Pflichten für die Fahrer

Auf den deutschen Fernstraßen zahlen Lastwagen seit dem 1. Januar 2019 mehr. Die Kosten sind nach Gewichtsklasse gestaffelt. Nur Elektro- und LNG-Lkw bleiben vorerst von der Gebühr für die Straßenbenutzung befreit.

Neu für den Fahrer: Er muss an seiner On-Board-Unit künftig die Gewichtsklasse seines Lkw einstellen. Bild: Toll Collect/Berthold Litjes
Neu für den Fahrer: Er muss an seiner On-Board-Unit künftig die Gewichtsklasse seines Lkw einstellen. Bild: Toll Collect/Berthold Litjes
Christine Harttmann
Lkw-Maut

Zum Jahreswechsel hat Toll Collect die Änderungen bei der Lkw-Maut entsprechend dem Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) und dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) umgesetzt. Mit der zum 1. Januar 2019 in Kraft getretenen Gesetzesänderung sind die Mautsätze an das aktuelle Wegekostengutachten angepasst worden, informiert das Bundesamt für Güterverkehr (BAG). Neu ist die differenzierte Staffelung der Mautsätze zusätzlich nach Gewichtsklassen. Daher, darauf hat Mautbetreiber Toll Collect eindringlich hingewiesen, müssen die Lkw-Fahrer ab dem 1. Januar an ihrer O-Board-Unit die Gewichtsklasse ihres Fahrzeugs einstellen.

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Seite 4 | Rubrik POLITIK UND WIRTSCHAFT