Italien: Green-Pass für Arbeitnehmer ab 15.10. - DSLV informierte am 8.10.: Green-Pass wird Pflicht

Seit einer Woche gilt in Italien: Wer nicht geimpft, getestet oder genesen ist, hat keinen Zugang zum Arbeitsplatz. Das hat Auswirkungen auch auf Berufskraftfahrer, die zwar weiter ungehindert einreisen dürfen, beim Be- und Entladen jedoch einen Nachweis vorlegen müssen.

In Italien ist es schweiriger geworden für ungeimpfte Lkw-Fahrer. Bild: c. Harttmann
In Italien ist es schweiriger geworden für ungeimpfte Lkw-Fahrer. Bild: c. Harttmann
Christine Harttmann
Güterverkehr

Seit dem 15. Oktober müssen Arbeitnehmer in Italien einen sogenannten „Green-Pass“ vorweisen, um Zugang zu ihren Arbeitsstätten zu bekommen. Dabei handelt es sich um einen digitalen Nachweis, der besagt, dass der Inhaber geimpft, genesen oder getestet ist. Die Verordnung gilt zunächst bis zum 31. Dezember. Der DSLV hatte hierüber bereits am 8. Oktober informiert.

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Seite 1 | Rubrik POLITIK UND WIRTSCHAFT