BDO: Warnhinweise Achtung toter Winkel für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen in Frankreich Pflicht- Ausnahme nur im Zulassungsstaat: Frankreich: Warnhinweis „Toter Winkel“

Symbolbild Fachartikel Transport
Christine Harttmann

In Frankreich müssen seit 1. Januar Fahrzeuge über 3,5 Tonnen mit Warnhinweisen „Achtung toter Winkel“ an den Seiten und am Heck gekennzeichnet werden. Wie der Bund deutscher Omnibusunternehmer (bdo) informiert, gilt diese Vorschrift auch für im Ausland zugelassene Fahrzeuge. Eine Ausnahme besteht nur, wenn im Zulassungsstaat eine vergleichbare Kennzeichnungspflicht gilt. Die Warnhinweise können aufgeklebt, fixiert (z.B. Magnet) oder lackiert werden. ha

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Seite 2 | Rubrik POLITIK UND WIRTSCHAFT