Hart, härter, Emissionsvorgaben?
Während die UN-Klimakonferenz COP27 in Ägypten lief, haben sich die europäischen Verhandlungsführer des EU-Parlaments und Rats auf eine Überarbeitung der Lastenteilungsverordnung (ESR) geeinigt, die verbindliche jährliche Reduzierungen der Treibhausgasemissionen (THG) für die EU-Mitgliedsstaaten festlegt. Dabei wurde das Reduktionsziel für 2030 auf EU-Ebene von 30 auf 40 Prozent im Vergleich zu 2005 angehoben. Erstmals müssen nun alle EU-Länder die Treibhausgasemissionen mit Zielvorgaben zwischen zehn und 50 Prozent reduzieren. Die Ziele für jeden Mitgliedsstaat basieren auf dem Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt und der Kostenwirksamkeit. Für Deutschland bedeutet das eine Anhebung von 38 auf 50 Prozent.
Um diese ehrgeizigen nationalen Reduktionsziele zu erreichen, müsse jeder Mitgliedsstaat jedes Jahr sicherstellen, dass er seine jährliche THG-Emissionszuteilung nicht überschreitet, heißt es aus dem Parlament.
Mit der erzielten Einigung „machen wir einen großen Schritt nach vorne, um die Klimaziele der EU zu erreichen. Die neuen Regeln für nationale Emissionssenkungen stellen sicher, dass alle Mitgliedsstaaten einen Beitrag leisten, und dass bestehende Schlupflöcher geschlossen werden. Dies ermöglicht es uns, mit dem klaren Signal zur COP27 zu gehen, dass die EU es ernst damit meint, der globale Vorkämpfer für eine wettbewerbsfähige und effiziente Klimaagenda zu sein“, sagte Berichterstatterin Jessica Polfjärd. In der Vereinbarung sei ein Gleichgewicht zwischen der Notwendigkeit der Flexibilität für die EU-Länder, um ihre Ziele zu erreichen und gleichzeitig einen gerechten und sozial fairen Übergang für alle zu gewährleisten, und der Notwendigkeit, Schlupflöcher zu schließen, damit das EU-Klimagesetz nicht untergraben wird, gefunden worden. Demnach sollen härtere Regelungen für Emissionberechtigungen herrschen: Übertragung von Zertifikaten: Die Möglichkeit für Mitgliedsstaaten, Zertifikate mit anderen Mitgliedsstaaten zu handeln, wird auf zehn Prozent der Zertifikate für 2021–2025 begrenzt. Für 2026–2030 beträgt das Maximum 15 Prozent. Alle Erlöse aus einem solchen Handel sollten dem Klimaschutz zugeführt werden. Ausleihen von Zertifikaten: Die Mitgliedsstaaten können im Zeitraum 2021–2025 maximal 7,5 Prozent der Zertifikate aus dem Folgejahr ausleihen, um sie in Jahren zu verwenden, in denen die Emissionen über dem Jahresgrenzwert liegen. Für 2026–2030 beträgt das Maximum 5 Prozent. Bankenzertifikate: In emissionsärmeren Jahren können die Mitgliedsstaaten Emissionen für das Folgejahr einsparen. 75 Prozent der jährlichen Emissionszuteilung im Jahr 2021 können gespeichert und später verwendet werden. Für 2022–2029 wären es 25 Prozent. Reserve: Mitgliedsstaaten können keine zusätzlichen Zertifikate mehr über die sogenannte zusätzliche Reserve erhalten, da sie abgeschafft wird.
Außerdem informiert die Kommission über nationale Maßnahmen, um die Mitgliedsstaaten stärker zur Rechenschaft ziehen zu können. Nun müssen Parlament und Rat dem Abkommen formell zustimmen, bevor das neue Gesetz in Kraft treten kann.
Das könnte jedoch nicht so einfach werden, meint das Centrum für Europäische Politik, cep. Aufgrund der verhärteten Fronten zwischen Rat und Parlament rechnen die cep-Experten mit schwierigen Trilogverhandlungen. Im Vorfeld hatte etwa Polen verlangt, die geplante Einführung des Emissionshandels für Gebäude und Straßenverkehr vollständig zu streichen. Cep-Ökonom Martin Menner plädiert für eine Übergangslösung, falls sich ein Scheitern anbahnen sollte. Er schlägt vor, zunächst nur mit dem gewerblichen und privaten Verkehr zu beginnen, der bisher als einziger Sektor steigende CO2-Emissionen hat. Dann müsse jedoch der Gebäudesektor mit einem genauen Startdatum versehen werden.
„Der neue Emissionshandel, kurz EU-EHS II, verringert die CO2-Gesamtemissionen im Straßenverkehr und Gebäudesektor effektiv und effizient“, sagt Menner. Der CO2-Preis setze Anreize für alternative Brennstoffe, energetische Renovierungen, effizientere Neubauten sowie für CO2-ärmere Heizungsanlagen. Zudem verhindere er Rebound-Effekte. Laut Menner sollte die EU das EU-EHS II nicht wie vom EU-Parlament gefordert auf gewerbliche Nutzer beschränken und auch auf einen Preisdeckel verzichten, damit der Emissionshandel CO2-Emissionen wirksam reduziert.
Zwar würden steigende Energiepreise bereits jetzt zu sozialen Härten führen. Der Emissionshandel ließe sich nach Ansicht von cep-Energieexperte Götz Reichert aber sozial abfedern. „Entscheidend für die Akzeptanz in der Bevölkerung ist die sozial gerechte Verwendung der Versteigerungserlöse. Sie sollten nicht in den EU-Haushalt fließen. Vielmehr sollten die Mitgliedsstaaten verpflichtet werden, diese größtenteils für direkte Einkommensbeihilfen, statt zur Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen zu verwenden.“ nbr
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