Am 12. November 2024 gab die EU-Kommission in Brüssel grünes Licht für die Fortführung des Bundesprogramms „Zukunft Schienengüterverkehr“. Damit könne die geänderte Richtlinie zum Bundesprogramm zur Förderung von Innovationen (Z-SGV) zum 1. Januar 2025 mit Laufzeit bis Ende 2029 in Kraft treten. Mit dem Z-SGV sollen Ideen für Modernisierungen im Schienengüterverkehr (SGV) in den Bereichen Digitalisierung, Automatisierung und Fahrzeugtechnik schneller zur Anwendungsreife und in den Markt gebracht werden, so die Angaben.
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