Branchenverbände kritisieren Corona-Einreiseverordnung: Lkw-Fahrer müssen unterschiedliche Regelungen beachten: Versorgung in Gefahr?

Weil die Corona-Testpflicht im grenzüberschreitenden Verkehr künftig zumindest in Teilen auch für den Güterverkehr gelten soll, warnen Branchenverbände vor Planungsschwierigkeiten.

Auf die Schnelle ein Corona-Test für den Fahrer - in vielen Ländern fehlt dazu die Inftastruktur. Bild: Pixabay
Auf die Schnelle ein Corona-Test für den Fahrer - in vielen Ländern fehlt dazu die Inftastruktur. Bild: Pixabay
Christine Harttmann
Einreiseverordnung

Mit Sorge und Kritik reagieren Branchenverbände auf die von der Bundesregierung erlassene Corona-Einreiseverordnung. Diese schreibt vor, dass sich, wer aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreist, elektronisch anmelden und nach spätestens 48 Stunden einen negativen Corona-Test vorlegen muss. Wer aus Hochrisiko-Gebieten kommt, muss den Negativ-Nachweis bereits bei der Einreise vorlegen. Etwas komplizierter ist es für Lkw-Fahrer, für die drei unterschiedliche Regelungen gelten: Kommen sie aus Standard-Risikogebieten, müssen sie nichts beachten.

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Seite 1 | Rubrik POLITIK UND WIRTSCHAFT