BVerwG: Stickstoffdioxid-Grenzwert in Reutlingen unverhältnismäßiges Verkehrsverbot?: Rechtsicherheit für Reutlingen

Nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts können bei absehbarer Einhaltung des Grenzwerts für Stickstoffdioxid Fahrverbote unverhältnismäßig sein.

„Das Revisionsverfahren hat Klarheit geschaffen und Grenzwertdebatten beendet.“ Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann Bild: Sebastian Berger/Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
„Das Revisionsverfahren hat Klarheit geschaffen und Grenzwertdebatten beendet.“ Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann Bild: Sebastian Berger/Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Torsten Buchholz
Dieselfahrverbot

Wenn nach einer Prognose auf hinreichend sicherer Grundlage der Grenzwert für Stickstoffdioxid in Kürze eingehalten wird, kann ein Verkehrsverbot für Dieselfahrzeuge unverhältnismäßig sein. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig im Rahmen eines Revisionsurteils am 27. Februar entschieden.

Geklagt hatte ein deutschlandweit tätiger Umweltverband. Er beansprucht die weitere Fortschreibung des zuletzt 2018 überarbeiteten Luftreinhalteplans für die beigeladene Stadt Reutlingen. Er macht geltend, dass bis in das Jahr 2020 hinein der Grenzwert für Stickstoffdioxid überschritten werde.

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Seite 2 | Rubrik POLITIK UND WIRTSCHAFT