Frist läuft: De-Minimis-Förderprogramm des BAG - Zuschüsse für Maßnahmen zur Mautharmonisierung bis 30. September: Die Geldtöpfe sind wieder gefüllt
Wer für die Förderperiode 2020 einen Antrag für das „De-Minimis“-Förderprogramm stellen will, kann die Anträge im Online-Portal des Bundesamts für Güterverkehr (BAG) herunterladen und einreichen. Am 7. Januar hat die Frist für die aktuelle Förderperiode begonnen, am 30. September 2020 endet sie. Über das „De-Minimis“-Programm erhalten Unternehmen im Rahmen der sogenannten Mautharmonisierung Zuschüsse zu fahrzeugbezogenen und personenbezogenen Maßnahmen sowie für Maßnahmen zur Effizienzsteigerung.
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