Testerleichterung für Lkw-Fahrer

Das Bundesgesundheitsministerium hat entschieden, dass sich Lkw-Fahrer auch bei einem fremden Betrieb testen können, um die 3G-Regelung einzuhalten. Bisher galt der Test nur beim Abladen am jeweiligen Betrieb und musste beim nächsten Betrieb wiederholt werden.
Testen, testen, testen: Das Bundesgesundheitsministerium hat entschieden, dass sich Lkw-Fahrer nicht an jedem Betrieb neu auf das Corona-Virus testen lassen müssen. Bild: Pixabay
Testen, testen, testen: Das Bundesgesundheitsministerium hat entschieden, dass sich Lkw-Fahrer nicht an jedem Betrieb neu auf das Corona-Virus testen lassen müssen. Bild: Pixabay
Nadine Bradl
Corona

Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger hat die praxisnähere Auslegung der betrieblichen Corona-Testungen durch das Bundesgesundheitsministerium Ende Januar begrüßt. Beschäftigte, also etwa Lkw-Fahrer, können demnach auch in einem fremden Betrieb eine Corona-Testbescheinigung im Rahmen einer betrieblichen Testung erhalten, die sie dann auch bei anderen Betrieben vorzeigen können. Aiwanger sagt: „Das ermöglicht es ihnen, die 3G-Regel am Arbeitsplatz deutlich unkomplizierter zu erfüllen, und ist deshalb ein wichtiger Beitrag, um die Lieferketten aufrechtzuerhalten.“

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Artikel Testerleichterung für Lkw-Fahrer
Seite 3 | Rubrik POLITIK UND WIRTSCHAFT