Nadine Bradl

Angesichts der öffentlichen Diskussion um faire Arbeitsbedingungen im Transportgewerbe steht das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) nach eigenen Angaben für die konsequente Verfolgung und Ahndung entsprechender Verstöße im Rahmen seiner gesetzlichen Zuständigkeiten. Bei Verkehrskontrollen im bundesdeutschen Fernstraßennetz sowie gezielten Schwerpunktkontrollen festgestellte Zuwiderhandlungen, hier insbesondere gegen die Vorschriften über die Lenk- und Ruhezeiten, bringt das BALM allesamt zur Anzeige und führt die entsprechenden Bußgeldverfahren durch, so eine Mitteilung.

Dieser Inhalt kann nur von angemeldeten Abonnenten vollständig gelesen werden. Er ist Teil der Online-Ausgabe des Print-Magazins. Sie können uns unverbindlich und kostenlos im Probeabo testen, mit dem Sie zwei Ausgaben kostenlos erhalten. Die Online-Ausgabe des Print-Magazins können Sie jedoch nur im Jahres- oder Studentenabo lesen.

Als Abonnent können Sie mit Ihrer Leistungsempfänger-Nummer einen Abo-Account eröffnen und das komplette Magazin online lesen:

Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne:

Vielen Dank für Ihr Verständnis. Unsere News, Fotostrecken, Videos und anderen Online-Services, wie bspw. unseren Newsletter, stellen wir Ihnen auch weiterhin kostenslos zur Verfügung.

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel BALM und BGL: Fairer Wettbewerb im Straßengüterverkehr
Seite 2 | Rubrik POLITIK UND WIRTSCHAFT