BAG befreit Lkw von Maut für Hilfstransporte nach Rheinland-Pfalz und NRW-Sammlung und Verteilung an Betroffene: Wer hilft, zahlt nicht

Hilfstransporte in die Katastrophengebiete sind mautbefreit, wenn sie direkt an die Sammel- und Verteilstellen gehen.

Hilfslieferungen rollen momentan von überall her ins Katastrophengebiet. Bild: Twitter/Polizei Thüringen
Hilfslieferungen rollen momentan von überall her ins Katastrophengebiet. Bild: Twitter/Polizei Thüringen
Christine Harttmann
BAG

Von überall kommen die Hilfstransporte in die Katastrophengebiete in Rheinlad-Pfalz und Nordrhein Westfahlen. Nun hat das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) mitgeteilt, dass die Lkw von der Maut befreit werden können. Nur zwei Voraussetzungen müssten gegeben sein: Es muss einen Aufruf von Städten, Gemeinden, Feuerwehren, Vereinen oder Hilfsorganisationen zu Lebensmittel- und Sachspenden für die Bevölkerung geben. Zum anderen müssen die Transporte Sammel- und Verteilstellen zum Ziel haben, die mit gemeinnütziger oder mildtätiger Zielsetzung an die Betroffenen verteilt.

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Seite 2 | Rubrik POLITIK UND WIRTSCHAFT