BAG befreit Lkw von Maut für Hilfstransporte nach Rheinland-Pfalz und NRW-Sammlung und Verteilung an Betroffene: Wer hilft, zahlt nicht
Von überall kommen die Hilfstransporte in die Katastrophengebiete in Rheinlad-Pfalz und Nordrhein Westfahlen. Nun hat das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) mitgeteilt, dass die Lkw von der Maut befreit werden können. Nur zwei Voraussetzungen müssten gegeben sein: Es muss einen Aufruf von Städten, Gemeinden, Feuerwehren, Vereinen oder Hilfsorganisationen zu Lebensmittel- und Sachspenden für die Bevölkerung geben. Zum anderen müssen die Transporte Sammel- und Verteilstellen zum Ziel haben, die mit gemeinnütziger oder mildtätiger Zielsetzung an die Betroffenen verteilt.
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