Wer haftet bei Unfall mit Parkflächenbegrenzung?

Symbolbild Fachartikel Transport
Anna Barbara Brüggmann

Wer auf einem privaten Parkplatz beim Einparken mit dem gut sichtbaren Randstein, der die Parkflächen begrenzt, kollidiert, hat keinen Anspruch auf Schadensersatz, so ein Urteil des Amtsgerichts Hanau.

Im vorliegenden Fall befuhr der Kläger mit seinem Fahrzeug den Parkplatz der von dem Beklagten betriebenen Reinigung. Beim Einparken sei er mit dem Frontteil des Wagens über den circa 20 Zentimeter hohen Sockelbereich des Verbundpflasterbelags gerutscht. Er forderte den Beklagten zur Bezahlung der Kosten für die Reparatur an der beschädigten Motorschürze auf, mit der Begründung, der Parkplatz sei nicht ausreichend abgesichert gewesen.

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Artikel Wer haftet bei Unfall mit Parkflächenbegrenzung?
Seite 20 | Rubrik MANAGEMENT