D.A.S. Leistungsservice: OLG Celle entscheidet - Vorfahrt im Straßenverkehr kann Mitverschulden bedeuten.: Vorfahrt gilt nicht um jeden Preis

Symbolbild Fachartikel Transport
Christine Harttmann

Wer im Straßenverkehr Vorfahrt hat, ist im Falle eines Unfalls nicht immer automatisch von der Haftung befreit. Hätte der vorfahrtsberechtigte Fahrer nur bremsen oder leicht ausweichen müssen, um den Unfall zu vermeiden, muss er wegen Mitverschuldens unter Umständen 50 Prozent des Schadens tragen. Dies hat laut Michaela Rassat, Juristin bei der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice), das Oberlandesgericht Celle entschieden.

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Seite 11 | Rubrik MANAGEMENT